Health Claims für Botanicals: Im Verfahren C-386/23 beim EuGH “droht“ nach Schlussanträgen eine restriktive Auslegung – wie kann man für Botanicals zukünftig werben?
King & Spalding lӓdt Sie herzlich ein zu einem virtuellen „Talk im Turm“ zum Thema „Health Claims für Botanicals“.
Was wir wissen:
Im Verfahren beim EuGH C-386/23 schlägt der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 17. Oktober 2024 eine sehr strenge Auslegung der HCVO vor: Zwar darf die EFSA aufgrund der Anweisung der Europäischen Kommission vom September 2010 Health Claims für Botanicals nicht mehr evaluieren; jedoch schlägt der Generalanwalt nun die strenge Durchsetzung der HCVO auch bei Botanicals vor, was der Industrie Werbemöglichkeiten aus der Hand schlägt.
Was ist zu erörtern:
Welche Möglichkeiten gibt es, fortan Botanicals zu bewerben? Wir wollen Optionen mit Ihnen erörtern und freuen uns auf eine gemeinsame Diskussion.
Fragen: Frauke Reichard