King & Spalding hat Mangrove Luxco IV S.a.r.l. ("Mangrove") erfolgreich in einem Rechtsstreit über die Rückübertragung von Anteilen an der Galapagos S.A. bzw. über einen alternativen Wertersatzanspruch in Höhe von 1,05 Mrd. EUR durch Dr. Frank Kebekus, Insolvenzverwalter der Galapagos S.A., gegen Mangrove und Glas Trust Corporation Ltd. vertreten.
Mit Urteil vom 15. Juni 2023 hat das Landgericht Düsseldorf die Klage des Insolvenzverwalters der Galapagos S.A., Dr. Frank Kebekus, gegen Mangrove und Glas Trust Corporation Ltd. in vollem Umfang abgewiesen (Az. 8 O 303/20). Die hilfsweise geltend gemachte Schadensersatzforderung in Höhe von 1,05 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz wurde ebenfalls vollständig abgewiesen.
Nach mehrjährigen Verfahren und anhängigen Klagen mit unterschiedlichen Zielen/Anträgen vor verschiedenen Gerichten und in einer Reihe von Gerichtsbarkeiten ist dies ein weiterer wichtiger Meilenstein für Mangrove in einer der bisher umstrittensten außergerichtlichen Rerukturierungen in Deutschland und Europa und bestätigt erneut die Rechtmäßigkeit der diesbezüglich unternommenen Schritte. Das Urteil folgt auf mehrere Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesgerichtshofs und des Land- und Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie auf Verfahren in Luxemburg, den USA und dem Vereinigten Königreich.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob eine außergerichtliche Restrukturierung, die durch einen Vollstreckungsverkauf auf der Grundlage einer Gläubigervereinbarung nach englischem Recht erleichtert wird, mit deutschem Recht vereinbar ist und ob deutsche Gerichte für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gläubigers zuständig sind, wenn eine COMI-Übertragung stattgefunden hat, sowie um andere komplexe Fragen des internationalen Insolvenz- und Zivilprozessrechts.
Das für Mangrove tätige King & Spalding-Team wurde von dem Frankfurter Partner Dr. Peter Memminger und Associate Dr. Yvonne Conzelmann geleitet.
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte das Team bereits die ursprünglich vom Landgericht Düsseldorf angeordnete Einziehung von Geschäftsanteilen durch eine erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.