Die EU-Kommission hat am 24.5.2023 ihren Richtlinienentwurf des Retail Investment Packages veröffentlicht und damit den Startschuss für MiFID III gegeben:
Insbesondere soll ein (durch bestimmte Ausnahmen eingeschränktes) Zuwendungsverbot für das beratungsfreie Geschäft mit Privatkunden eingeführt werden; soweit Zuwendungen im Privatkundengeschäft zulässig bleiben, soll das bisherige Erfordernis der Qualitätsverbesserung durch ein neues Konzept ersetzt werden. Parallel ist im Rahmen der MiFIR-Reform ein (ggf. optionales) Verbot von Payments for Order Flow geplant.
Daneben sind umfangreiche weitere Änderungen vorgesehen, die u.a. die Kostentransparenz, die Angemessenheitsprüfung, die Product Governance, die Hochstufung von Privatkunden zu professionellen Kunden („gekorene“ professionelle Kunden) und Werbemitteilungen betreffen.
Diese Fragestellungen in der Praxis wollen wir lösungsorientiert im Rahmen unseres virtuellen „Talk im Turm“ mit Ihnen diskutieren. Wir freuen uns, dabei die Meinungen unterschiedlicher Marktteilnehmer miteinander in den Dialog zu setzen.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Anna Fritz unter afritz@kslaw.com gerne zur Verfügung.