Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die für (Spezial-)Investmentfonds zulässige Grenze für Einnahmen aus einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung auf 10% aller Einnahmen des Fonds erhöht, soweit die bisherige Grenze von 5% durch Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge überschritten wird. Der Gesetzgeber sendet damit ein klares Signal an die Fondsbranche, dass die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch Investmentfonds politisch erwünscht ist.
Wie diese Vorlage der Politik durch die Fonds aufgenommen und vor dem Hintergrund des Verbots der operativen Tätigkeit durch Fonds, der Notwendigkeit der Einhaltung der steuerrechtlichen Regelungen und der immobilienrechtlichen Gegebenheiten praktisch umgesetzt werden kann, möchten wir gerne praxisorientiert und wieder persönlich mit Ihnen im Rahmen unserer Frühstücksveranstaltung „Talk im Turm“ diskutieren.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Martina Lemp unter mlemp@kslaw.com zur Verfügung.