Am 12.1.2024 ist die Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) in Kraft getreten und bildet den neuesten Baustein in der Vergütungsregulierung der Finanzbranche.
Die WpIVergV gilt unmittelbar für Mittlere Wertpapierinstitute und (über die gruppenweite Vergütungsstrategie) auch für die gruppenangehörigen Unternehmen einer Wertpapierinstitutsgruppe; ggf. sind daher auch gruppenangehörige Banken/Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften erfasst. Wir erläutern den Anwendungsbereich und die inhaltlichen Besonderheiten der neuen Vorgaben.
Jenseits ihres originären Anwendungsbereichs sind neue Vergütungsvorgaben in der Finanzbranche meist auch „Trendsetter“ für die Vergütungsregulierung der nicht unmittelbar erfassten Finanzmarktteilnehmer. Wir beleuchten daher Parallelen und Unterschiede zwischen der bisherigen Regulierung der Vergütungssysteme von Banken/Finanzdienstleistern sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und der neuen WpIVergV.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Martina Lemp unter mlemp@kslaw.com gerne zur Verfügung.