Die neue EU-AML-Verordnung ist auf der Zielgeraden: Nachdem das EU-Parlament am 24.4.2024 den Gesetzesbeschluss gefasst hatte, hat der EU-Rat am 30.5.2024 ebenfalls die Endversion angenommen. Die Verordnung harrt jetzt ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt; 20 Tage später tritt sie in Kraft und wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar (nur die Fußballbranche erhält eine Gnadenfrist von zwei weiteren Jahren).
In unserer Frühstücksveranstaltung konzentrieren wir uns auf die Sorgfaltspflichten nach der neuen Verordnung und stellen sie in den Kontext der derzeit geltenden Pflichten nach GwG und den aktuellen Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden; in diesem Zusammenhang beleuchten wir auch die Auswirkungen der neuen AMLA auf die deutsche Finanzbranche. Wir freuen uns darauf, die Licht- und Schattenseiten der neuen Vorgaben mit Ihnen zu diskutieren.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Martina Lemp zur Verfügung.