Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz – kurz LkSG – in Kraft. Sind die meisten Immobilieneigentümer, Immobilienmanager, Immobilienfonds oder Immobilienmakler überhaupt vom LkSG betroffen? Schließlich gilt das Gesetz nur für Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Selbst wenn die Schwelle ab 1. Januar 2024 auf 1.000 Mitarbeiter sinkt, dann liegt das doch immer noch über der typischen Unternehmensgröße in der Immobilien-Branche?
- Warum das LkSG auch für Unternehmen, die weniger als 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, relevant sein kann,
- wie sich das LkSG in typischen Konstellationen in der Immobilien-Branche bemerkbar macht und
- wo Sie in der Praxis schon mit den Anforderungen des LkSG in Berührung gekommen sind
wollen wir lösungsorientiert im Rahmen unserer Frühstücksveranstaltung „Talk im Turm“ mit Ihnen diskutieren. Wir freuen uns, dabei die Meinungen unterschiedlicher Marktteilnehmer miteinander in den Dialog zu setzen.
Bei Fragen zu dieser Veranstaltung steht Ihnen Martina Lemp unter mlemp@kslaw.com zur Verfügung.